13.07.2014, 09:34
Zitat:Original von Marcus Flavius Celtillus
Klar! Und beim "Mensch äregere dich nicht" kann ich jeden schmeissen, weil die Spielregeln ja nicht gelten. Und darum geht es hier: Die OIK hat sich Spielregeln gegeben und der Vizedirektor hält sich nicht dran. Da geht es nicht um IP-Adressen sondern darum, dass die "Delegierte" Montanias mit dem "Delegierten" Kushs identisch ist. Nach Deiner Lesart darf ich bei der nächsten Bundestagswahl mindestens zwei Wahlscheine beanspruchen, weil mir niemand nachweisen kann, dass in mir nicht wenigstens zwei Identitäten schlummern.
Das ist doch bei der Europawahl passiert, wenn Du Dich erinnerst
Aber darum ging es mir nicht. Ihr könnt die Regelverletzung nicht abschließend beweisen und der Beschuldigte kann seine Unschuld nicht abschließend beweisen. Patt.

