13.07.2014, 17:29
Zitat:Ihr könnt die Regelverletzung nicht abschließend beweisen und der Beschuldigte kann seine Unschuld nicht abschließend beweisen. Patt.
Was kann man schon abschließend beweisen? Eine gewisse Unsicherheit besteht fast immer. Sonst könnte man ja nur noch Täter verurteilen, die ihre Straftaten auf belebten videoüberwachten Plätzen im Beisein von Polizisten ausüben.

