22.07.2014, 13:08
In diesem Fall möchte ich auf §7, Absatz 2 verweisen:
"Ein Veto ist grundsätzlich nachvollziehbar zu begründen"
Ohne die ganze leidliche Sache, die ja schlussendlich doch noch zu einem allseits zufriedenstellenden Ergebnis kam aufzuwärmen, schien mir die Begründung des werten Delegiertenkollegen Idris das Veto in diesem speziellen Fall religös zu begründen unzureichend, und ja ich gebe es zu, auch niedlich.
Aber dieser Fall hat auch gezeigt, dass es wichtig ist, dass bei auftretenden Diskrepanzen ein Vetoeinspruch vom Direktorium geprüft werden muss. Denn sechs Augen sehen immer mehr als nur zwei. Und im Gespräch der Direktoriumsmitglieder miteinander bin ich sicher, dass dann im Konsens eine Lösung gefunden wird, die dem Kartenregelwerk entspricht.
"Ein Veto ist grundsätzlich nachvollziehbar zu begründen"
Ohne die ganze leidliche Sache, die ja schlussendlich doch noch zu einem allseits zufriedenstellenden Ergebnis kam aufzuwärmen, schien mir die Begründung des werten Delegiertenkollegen Idris das Veto in diesem speziellen Fall religös zu begründen unzureichend, und ja ich gebe es zu, auch niedlich.
Aber dieser Fall hat auch gezeigt, dass es wichtig ist, dass bei auftretenden Diskrepanzen ein Vetoeinspruch vom Direktorium geprüft werden muss. Denn sechs Augen sehen immer mehr als nur zwei. Und im Gespräch der Direktoriumsmitglieder miteinander bin ich sicher, dass dann im Konsens eine Lösung gefunden wird, die dem Kartenregelwerk entspricht.

