03.02.2006, 12:59
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Deckt sich aber nicht mit dem Regelwerk der OIK. Das kennt da nur einen Beiratsbeschluss, keine irgendwie gearteten Sonderreglungen für Anrainer.
Ich sehe das ähnlich wie Herr Elskamp. Im Grunde wird die Entscheidung den Anrainerstaaten überlassen, der Beirat kann ja beschliessen, den Beschluss der Anrainer so zu übernehmen. Dann wären wir auch regelkonform.

