26.07.2014, 18:51
Zitat:Original von Susanne Weinbergh
j, br nr fr ngmldt sr
Kein Problem, da:
Zitat:Kartenregelwerk
§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
(...)
4. Eintragungen in Nationenlistings und reine außenpolitische Aktivität gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3 a), b).
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.

