04.08.2014, 19:45
Ich hätte eine relative Mehrheit natürlich anerkannt und wollte gerade gratulieren, als ich erfahren habe dass die Wahlen erneut ausgeschrieben werden sollen.
In der Vergangenheit war eine relative Mehrheit (wenngleich sie nicht oft vorkam) kein Problem
Wahl des Exekutivdirektors
Wahl des Exekutivdirektors
Um zwei Beispiele zu nennen. Ich plädiere daher daher für Gewohnheitsrecht und Erklärung von Elias Goff und Friedrich Alexander I. zu Wahlsiegern. Ich bin mir einigermaßen sicher dass Vereinsrecht auf die OIK nicht anwendbar ist weil wir bestenfalls eine Vereinigung, aber kein Verein sind
Sollte man sich aber anders entscheiden kündige ich hiermit meine erneute Kandidatur an
In der Vergangenheit war eine relative Mehrheit (wenngleich sie nicht oft vorkam) kein Problem
Wahl des Exekutivdirektors
Wahl des Exekutivdirektors
Um zwei Beispiele zu nennen. Ich plädiere daher daher für Gewohnheitsrecht und Erklärung von Elias Goff und Friedrich Alexander I. zu Wahlsiegern. Ich bin mir einigermaßen sicher dass Vereinsrecht auf die OIK nicht anwendbar ist weil wir bestenfalls eine Vereinigung, aber kein Verein sind

Sollte man sich aber anders entscheiden kündige ich hiermit meine erneute Kandidatur an

