04.08.2014, 22:45
Habe ich auch schon Hier Festgestellt
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Zitat:6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
Bei dem Wahlergebnis handelt es sich um eine Relative Mehrheit folglich muss die Wahl akzeptiert werden, da in der Geschäftsordnung nur von einer Mehrheit die Rede ist, und diese liegt vor. Alles andere währe eine Art des Wahlbetruges.

