05.08.2014, 10:43
Nochmal (ich habe allerdings den Eindruck Du willst nur diskutieren und gar nicht verstehen was Sache ist):
so steht es in der GO. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen kann man völlig rechtens auch so interpretieren, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen NICHT für denjenigen gestimmt hat, der im Ergebnis vorliegt. Im Fall von E. Goff halte ich das zwar etwas arg weit interpretiert, weil die Stimmenthaltungen sich zu seinen Ungunsten auswirken, im Fall der Exekutivdirektorwahl ist so ein Gedankengang mit der GO aber durchaus vereinbar. Weil die GO schlicht hier nicht eindeutig ist. Ich halte Ingas Interpretation zwar auch für nicht anwendbar, (Gewohnheitsrecht), aber nichtsdestoweniger gibt es keinen Grund wiederholt so ausfällig zu werden, nur weil man die GO nicht versteht.
Zitat:Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
so steht es in der GO. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen kann man völlig rechtens auch so interpretieren, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen NICHT für denjenigen gestimmt hat, der im Ergebnis vorliegt. Im Fall von E. Goff halte ich das zwar etwas arg weit interpretiert, weil die Stimmenthaltungen sich zu seinen Ungunsten auswirken, im Fall der Exekutivdirektorwahl ist so ein Gedankengang mit der GO aber durchaus vereinbar. Weil die GO schlicht hier nicht eindeutig ist. Ich halte Ingas Interpretation zwar auch für nicht anwendbar, (Gewohnheitsrecht), aber nichtsdestoweniger gibt es keinen Grund wiederholt so ausfällig zu werden, nur weil man die GO nicht versteht.

