06.08.2014, 03:47
Nö, aber die Begrifflichkeiten (relative, einfache, absolte, qualifizierte Mehrheit) sind auf dem Mist von Juristen gewachsen und so muß man sie dann auch interpretieren, wenn man sie denn überhaupt für die Auslegung des Regelwerks heranziehen will.
Um das Deuten (Auslegen) wird man sowieso nicht herumkommen, da wir auf der einen Seite das Bezeichnende und auf der anderen Seite das Bezeichnete haben, aber Streit darüber herrscht, was das Bezeichnende eigentlich meint.
Um das Deuten (Auslegen) wird man sowieso nicht herumkommen, da wir auf der einen Seite das Bezeichnende und auf der anderen Seite das Bezeichnete haben, aber Streit darüber herrscht, was das Bezeichnende eigentlich meint.

