06.08.2014, 08:55
Ich wollte eigentlich mehr oder weniger darauf hinaus, daß das Bezeichnende bzw. der Signifikant (in diesem Falle die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen) nicht hinreichend eindeutig ist, um ihn zwangsläufig einem bestimmten Signifikat zuordnen zu können. In der Juristerei pflegt man das einen unbestimmten Rechtsbegriff zu nennen, die Linguisten sprechen von Ambiguität eines Ausdrucks. In jedem Falle ist da Auslegeung/Interpretation gefragt.
PS: Aber schön, daß Saussure gefallen ist bzw. er genannt wurde, bevor das jemand mißversteht...
PS: Aber schön, daß Saussure gefallen ist bzw. er genannt wurde, bevor das jemand mißversteht...

