06.08.2014, 20:27
Ach übrigens, bei der Wahl des Vizedirektor für Kartenanträge erneuere ich hiermit des Vorwurf des Wahlbetruges.
Das Mitzählen von Enthaltungen entspricht diesem:
Zitat:Die Wahlfälschung, auch als Wahlbetrug bezeichnet, ist die bewusste Manipulation einer Wahl entgegen demokratischen Prinzipien, um das Wahlergebnis zu Gunsten oder Ungunsten einer Partei bzw. der Wahl als solche zu verändern.(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlf%C3%A4lschung)
Das Mitzählen von Enthaltungen entspricht diesem:
Zitat:Die Stimmenthaltung ist – wo zulässig – eine Form der Ausübung des Stimmrechts und bedeutet, dass eine Person weder für noch gegen einen Antrag stimmt in der Absicht, weder positiv noch negativ auf das Zustandekommen eines Beschlusses einzuwirken.(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Stimmenthaltung)
Bei einer Stimmenthaltung möchte also ein stimmberechtigtes Mitglied für seine Entscheidung keine Verantwortung übernehmen.[1] Sie beteiligt sich zwar in der Regel an einer Wahl oder Abstimmung, gibt jedoch keine Stimme ab, die sich einer der angebotenen Alternativen zuordnen lässt. Voraussetzung für die Stimmenthaltung einer Person ist das Wahl- oder Stimmrecht.

