06.08.2014, 20:47
Hier mein Vorwurf noch mal mit Gesetzten:
Und bei der Mitzählung von Enthaltungen handelt es darum
Ach so, ich strebe keinen Rechtsstreit an, ich nutze das nur als Nachweis das es sich hier um einen Wahlbetrug handelt)
Zitat:(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit[...] bestraft.(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__107a.html)
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Und bei der Mitzählung von Enthaltungen handelt es darum
Zitat:[...]wonach die Mehrheit der "abgegebenen" Stimmen entscheidet, also nur die Ja- und Nein-Stimmen, nicht aber die Stimmenthaltungen[...]Quelle: http://www.vereinsknowhow.de/rechtspr/zi...i/0139.htm BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81)
Enthaltungen sind nach alledem bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitzuzählen. [...]
Ach so, ich strebe keinen Rechtsstreit an, ich nutze das nur als Nachweis das es sich hier um einen Wahlbetrug handelt)

