06.08.2014, 21:10
Zitat:Original von Susanne Weinbergh
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Beim katenanträge Menschen hat sie Enthaltungen mitgezählt, dieses ist aber nicht Rechens. Damit ist die Interpretation des Ergebnisses Falsch und als solches falsch verkündet worden.
auch falsch: Die Enhaltungen sind abgegebene Stimmen. Haben also Berücksichtigung zu finden. Es widerspricht zwar auch hier der gängigen OIK-Praxis, aber zählt man die abgegebenen Stimmen zusammen, die Nicht für EG abgegeben wurden, sind das mehr als die die für ihn abgegeben wurden. Ist das selbe in grün, nur etwas unscöner, das gebe ich zu, Wahlbetrug oder Falschverkündung ist es aber immer noch nicht.
Falsch:
Zitat:[...]wonach die Mehrheit der "abgegebenen" Stimmen entscheidet, also nur die Ja- und Nein-Stimmen, nicht aber die Stimmenthaltungen[...]Quelle: http://www.vereinsknowhow.de/rechtspr/zi...i/0139.htm BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81)
Enthaltungen sind nach alledem bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitzuzählen. [...]

