06.08.2014, 21:11
Leider finde ich den Post nicht mehr, in der Frau von Mauritz auf diese Seite verweist.
Zitat: "Die “einfache” Mehrheit erreicht ein Beschlussantrag bzw. Wahlvorschlag, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erforderlich ist, dass die Zahl der gültigen Ja-Stimmen die der gültigen Nein-Stimmen um wenigstens eine übertrifft. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt."
Die Ja-Stimmen für mich übertreffen die Nein-Stimmen um 2. Die 3 nichtmitzuzählenden Enthaltungen abgezogen, kommt man auf 16 Stimmen. 9 Ja-Stimmen entsprechen demnach 56,25%. Das ist sogar die absolute Mehrheit.
Zitat: "Die “einfache” Mehrheit erreicht ein Beschlussantrag bzw. Wahlvorschlag, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erforderlich ist, dass die Zahl der gültigen Ja-Stimmen die der gültigen Nein-Stimmen um wenigstens eine übertrifft. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt."
Die Ja-Stimmen für mich übertreffen die Nein-Stimmen um 2. Die 3 nichtmitzuzählenden Enthaltungen abgezogen, kommt man auf 16 Stimmen. 9 Ja-Stimmen entsprechen demnach 56,25%. Das ist sogar die absolute Mehrheit.

