06.08.2014, 21:16
Fakt ist, wir haben eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes und eine Andere Quelle (Auf die sich das Direktorat beruft) die belegen das Enthaltungen nicht in die Berechnung der Mehrheit einfließen, was auch bei mn-wahl.de so ist wenn man die Option Enthaltungen einstellt, folglich die dritte Quelle.

