06.08.2014, 21:22
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Fakt ist, wir haben eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes und eine Andere Quelle (Auf die sich das Direktorat beruft) die belegen das Enthaltungen nicht in die Berechnung der Mehrheit einfließen, was auch bei mn-wahl.de so ist wenn man die Option Enthaltungen einstellt, folglich die dritte Quelle.
Das nehme ich in meine provisorische und natürlich zunächst noch inoffizielle To-Do-Liste auf:
Wahlen per mn-wahl. Dafür ist das Tool ja auch da.

