23.08.2014, 17:13
8o
Wenn du was wissen willst melde dich an, dann wirst du freigeschaltet. Ansonsten verweise ich hierauf:
4. Eintragungen in Nationenlistings und reine außenpolitische Aktivität gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3 a), b).
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.
Der antragsprüfende hat vollen Zugang. Wenn du ihn auch willst melde dich an.
Das bedarf der Änderung des Kartenregelwerks. Einen entsprechenden Antrag kannst du an anderer Stelle gerne einreichen
Wenn du was wissen willst melde dich an, dann wirst du freigeschaltet. Ansonsten verweise ich hierauf:
4. Eintragungen in Nationenlistings und reine außenpolitische Aktivität gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3 a), b).
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.
Der antragsprüfende hat vollen Zugang. Wenn du ihn auch willst melde dich an.
Zitat:Original von Christiane Bergmann-RohVon daher erwarte ich mindestens von allen drei Direktoren eine Bestätigung, dass die Voraussetzungen zur Gebietserweiterung tatsächlich erfüllt wurden.
Das bedarf der Änderung des Kartenregelwerks. Einen entsprechenden Antrag kannst du an anderer Stelle gerne einreichen

