12.09.2014, 12:47
Zitat:Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden.
Könnte ja durchaus als Nächstes relevant werden....
Ich persönlich würde sagen, daß die "einfache Mehrheit" gemeint ist, also mehr als 50% der abgegebenen Stimmen und damit entgegen dem Wortlaut keine absolute Mehrheit.

