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[Diskussion]Geringfügige Gebietsmodifizierung
#1
Werte Damen und Herren,

der Delegierte Drachensteins hat eine Aussprache über das folgende Beantragt.

Zitat:§6 Gebietsveränderungen
1. Eine Gebietsveränderung ist nur auf freien oder eigenen Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht des Direktoriums nach § 7 bleibt unberührt.
4. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. a) Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, auch in Form der Modifizierung der ursprünglich eingetragenen Staatsgrenzen, ist nur alle 4 Monate einmal und erstmalig frühestens 4 Monate nach der Eintragung zulässig.
b) Eine Gebietsveränderung im Sinne der Hinzunahme neuer Gebiete, die nicht Teil der ursprünglichen Ausgestaltung einer MN waren (Gebietserweiterung), erfordert außerdem eine nachweisliche kontinuierliche Einbindung der neu gestalteten Gebiete in die Simulation über einen Zeitraum von wenigstens 60 Tagen.
c) Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
7. Eine geringfügige Gebietsveränderung liegt vor, wenn lediglich zur Erhöhung der Detailgenauigkeit vom Antragsteller weitere Grenzpunkte zwischen bereits vorhandenen Grenzpunkten der Staatsgrenze gewünscht werden. Vetorecht besitzen in diesem Falle lediglich Nationen, deren Grenze von der Änderung direkt betroffen wäre. Geringfügige Gebietsveränderungen sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Durch die geringfügige Gebietsveränderung darf sich die Fläche des betroffenen Gebietes um maximal ein Prozent vergrößern.


Nachrichten in diesem Thema
[Diskussion]Geringfügige Gebietsmodifizierung - von Friedrich Alexander I. - 12.09.2014, 17:33
[Kein Betreff] - von Elias Goff - 13.09.2014, 15:31
[Kein Betreff] - von Kaiser Veuxin II. - 13.09.2014, 18:40
[Kein Betreff] - von Inga van Mauritz - 13.09.2014, 19:29
[Kein Betreff] - von Idris I. - 13.09.2014, 19:41
[Kein Betreff] - von Friedrich Alexander I. - 13.09.2014, 19:42
[Kein Betreff] - von Raistlin Majere - 14.09.2014, 21:47
[Kein Betreff] - von Barney Stinsson - 16.09.2014, 09:38
[Kein Betreff] - von Kaiser Veuxin II. - 16.09.2014, 12:00
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 16.09.2014, 12:10
[Kein Betreff] - von Elias Goff - 16.09.2014, 18:21
[Kein Betreff] - von Kaiser Veuxin II. - 16.09.2014, 19:33
[Kein Betreff] - von Elias Goff - 16.09.2014, 20:44
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 16.09.2014, 21:13
[Kein Betreff] - von Kaiser Veuxin II. - 16.09.2014, 22:42
[Kein Betreff] - von Kaiser Veuxin II. - 23.09.2014, 20:44
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 23.09.2014, 20:51
[Kein Betreff] - von Kaiser Veuxin II. - 23.09.2014, 22:36
[Kein Betreff] - von Kaiser Veuxin II. - 29.09.2014, 18:54
[Kein Betreff] - von Friedrich Alexander I. - 29.09.2014, 19:46

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