13.09.2014, 00:55
Zitat:Oder mit RL-Gesetzen
Ich stehe lediglich auf dem Standpunkt, daß der Begriff der "qualifizierten Mehrheit" auf dem Mist von Juristen gewachsen ist und dementsprechend wird man sich orientieren müssen, wenn man ihn verstehen will.
Wie der jeweilige Benutzer eines solchen Ausdrucks bzw. die Mehrheit der Leser das dann wiederum verstanden hat, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Zitat:Gibt es dazu einen Beschluss? großes Grinsen
Schon möglich, daß ich ein Trottel bin, aber irgendwie wird man sich doch der Bedeutung uneindeutiger Formulierungen nähern müssen und das OIK-Regelwerk ist voll davon.

