18.09.2014, 14:50
Es geht bei der Entscheidung darum, dass du im Thema über deinem Stimmzettel einen Kommentar hinzugefügt hast, der nichts mit der Abstimmung zu tun hatte. Bislang war es auch so, dass noch niemand bei einer Abstimmung den Wunsch hatte etwas anderes beim Thema anzugeben als etwas, das zur Abstimmung gehört. Alles andere - und wenn es nur der Hinweis auf eine Lesebefähigung ist - hat da nix zu suchen. Auch wenn es "nur" das Themenfeld ist. Deshalb halte ich die Ungültigkeit deiner Stimmabgabe für gerechtfertigt. Die Stimmabgabe bezieht sich ja nicht nur auf den Stimmzettel.
Im Fall des Delegierten aus Altraverdo hat sich der Exekutivdirektor ja bereits geäußert.
Wenn du mir jedoch glaubhaft machen kannst, dass der Text im Themenfeld "Wer das liest kann lesen" eine Relevanz für das Thema der Abstimmung hat, ziehe ich mein X zurück und du bist im Recall.
Deinen Antrag habe ich im Sitzungssaal des Direktoriums eingebracht.
Im Fall des Delegierten aus Altraverdo hat sich der Exekutivdirektor ja bereits geäußert.
Wenn du mir jedoch glaubhaft machen kannst, dass der Text im Themenfeld "Wer das liest kann lesen" eine Relevanz für das Thema der Abstimmung hat, ziehe ich mein X zurück und du bist im Recall.
Deinen Antrag habe ich im Sitzungssaal des Direktoriums eingebracht.

