23.09.2014, 20:51
Aber nur mit beiderseitigem Einverständnis.
Ansonsten müßten (nicht weil ich das will, sondern wegen der Verbotsklausel) die gleichen Ansprüche wie bei der Löschung gestellt werden, da so eine Grenzmodifikation ja auch eine unfreiwillige Gebietesverkleinerung darstellen kann. Mithin eine partielle Löschung von der Karte gegen den Willen des Staates.
Auch kann so ein Pixel bei kleinen Staaten schon sehr viel ausmachen (vgl. Alsztynas Eintragung auf der CartA bzw. das ehemalige Pixonien hier bei uns auf der OIK.)
Ansonsten müßten (nicht weil ich das will, sondern wegen der Verbotsklausel) die gleichen Ansprüche wie bei der Löschung gestellt werden, da so eine Grenzmodifikation ja auch eine unfreiwillige Gebietesverkleinerung darstellen kann. Mithin eine partielle Löschung von der Karte gegen den Willen des Staates.
Auch kann so ein Pixel bei kleinen Staaten schon sehr viel ausmachen (vgl. Alsztynas Eintragung auf der CartA bzw. das ehemalige Pixonien hier bei uns auf der OIK.)

