01.10.2014, 17:08
Meinetwegen.
Der Text hier ist jedenfalls recht schwammig, je nach Größe der MN kann 1% auch gar nicht so wenig sein, wennd er Nachbar deutlich kleiner ist.
Ich erkläre jedenfalls seitens Korland schon mal - zeichnet sich ja ein Ja ab - ein Veto bis auf Widerruf gegen Anträge aller Art, die sich auf unsere Grenze auswirken. Stillschweigen ist damit als Veto zu werten.
Der Text hier ist jedenfalls recht schwammig, je nach Größe der MN kann 1% auch gar nicht so wenig sein, wennd er Nachbar deutlich kleiner ist.
Zitat:7. Eine geringfügige Gebietsveränderung liegt vor, wenn lediglich zur Erhöhung der Detailgenauigkeit vom Antragsteller weitere Grenzpunkte zwischen bereits vorhandenen Grenzpunkten der Staatsgrenze gewünscht werden. Vetorecht besitzen in diesem Falle lediglich Nationen, deren Grenze von der Änderung direkt betroffen wäre. Geringfügige Gebietsveränderungen sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Durch die geringfügige Gebietsveränderung darf sich die Fläche des betroffenen Gebietes um maximal ein Prozent vergrößern.
Ich erkläre jedenfalls seitens Korland schon mal - zeichnet sich ja ein Ja ab - ein Veto bis auf Widerruf gegen Anträge aller Art, die sich auf unsere Grenze auswirken. Stillschweigen ist damit als Veto zu werten.

