04.10.2014, 15:48
Das ergibt sich aus dem in den MNs und der OIK immer vertretenen Selbstbestimmungsrecht jeder MN zu dem auch gehört, daß nicht der Nachbar durch einseitige Erklärung die Grenzen einfach neu ziehen und damit in eine andere MN und deren Ausgestaltung hineinwirken kann.
Und da die einzige Möglichkeit nach der angedachten Änderung, eine solche Grenzänderung zu verhindern, ein Veto darstellt, erkläre ich eben bis auf Widerruf eben ein Dauerveto.
Im Gegensatz zu den anderen Veti ist dieses Veto ja auch an keine Begründung gebunden.
Ich halte es schlicht für selbstverständlich, daß so eine Grenzverfeinerung/-änderung zwischen den Nachbarn vereinbart wird und nicht der eine einfach beantragt und der andere es schlucken muß, falls er - warum auch immer - nicht zum Vetieren kommt.
Und da die einzige Möglichkeit nach der angedachten Änderung, eine solche Grenzänderung zu verhindern, ein Veto darstellt, erkläre ich eben bis auf Widerruf eben ein Dauerveto.
Im Gegensatz zu den anderen Veti ist dieses Veto ja auch an keine Begründung gebunden.
Ich halte es schlicht für selbstverständlich, daß so eine Grenzverfeinerung/-änderung zwischen den Nachbarn vereinbart wird und nicht der eine einfach beantragt und der andere es schlucken muß, falls er - warum auch immer - nicht zum Vetieren kommt.

