06.10.2014, 21:31
Gut, dann sollten wir es vielleicht dementsprechend umformulieren. Etwa dergestalt:
Im übrigen sehe ich keine Grundlage für einen zweiten Wahlgang - zumindest nicht von "Amts" wegen. Die Abstimmung ist unentschieden ausgegangen, wenn auch aus formalen Gründen. Das heißt also letzlich "nein", da die Mehrheit nicht erreicht wurde.
Sonst würden wir ja ggf. wieder und wieder abstimmen, bis der Antrag irgendwann mal angenommen ist.
Bei Wahlen geht das natürlich in Ordnung, weil eben ein Posten besetzt werden muß, hier ist eine Änderung aber nicht erforderlich.
PS: Wenn ich nochmal drüber nachdenke, würde ich auch dem Direktorium in allen Fällen ein Vetorecht lassen, um mögliche Verschandelungen der Karte unterbinden zu können.
Zitat:Geringfügige Grenzveränderungen, die auch Auswirkungen auf die Grenzverläufe eines anderen Staates haben, können nur im beiderseitigen Einvernehmen der betroffenen Staaten erlangt werden.
Im übrigen sehe ich keine Grundlage für einen zweiten Wahlgang - zumindest nicht von "Amts" wegen. Die Abstimmung ist unentschieden ausgegangen, wenn auch aus formalen Gründen. Das heißt also letzlich "nein", da die Mehrheit nicht erreicht wurde.
Sonst würden wir ja ggf. wieder und wieder abstimmen, bis der Antrag irgendwann mal angenommen ist.
Bei Wahlen geht das natürlich in Ordnung, weil eben ein Posten besetzt werden muß, hier ist eine Änderung aber nicht erforderlich.
PS: Wenn ich nochmal drüber nachdenke, würde ich auch dem Direktorium in allen Fällen ein Vetorecht lassen, um mögliche Verschandelungen der Karte unterbinden zu können.

