06.10.2014, 21:44
Also im ganzen Satz etwa so?
EDIT: Die Sache mit dem zweiten Abstimmungsvorgang ist natürlich richtig (was so auch aus der GO hervorgeht), weil sonst ja über jede abgelehnte Idee ewig abgestimmt würde.
Zitat:7. Eine geringfügige Gebietsveränderung liegt vor, wenn lediglich zur Erhöhung der Detailgenauigkeit vom Antragsteller weitere Grenzpunkte zwischen bereits vorhandenen Grenzpunkten der Staatsgrenze gewünscht werden. In diesem Fall können Vetos lediglich vom Direktorium eingelegt werden. Geringfügige Gebietsveränderungen einer mit einem anderen Staat geteilten Grenze können nur im beiderseitigen Einvernehmen der betroffenen Staaten erfolgen. Geringfügige Gebietsveränderungen sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Durch die geringfügige Gebietsveränderung darf sich die Fläche des betroffenen Gebietes um maximal ein Prozent vergrößern.
EDIT: Die Sache mit dem zweiten Abstimmungsvorgang ist natürlich richtig (was so auch aus der GO hervorgeht), weil sonst ja über jede abgelehnte Idee ewig abgestimmt würde.

