17.05.2016, 11:52
Das Verfahren wird hiermit nach § 9 Abs. 1 (b) OIK-Regelwerk eingeleitet.
Widersprüche gegen den obigen Antrag können bis einschließlich 14.06.2016 eingelegt werden.
Widersprüche gegen den obigen Antrag können bis einschließlich 14.06.2016 eingelegt werden.

