25.07.2016, 23:59
Geschätzter Kollege,es gibt auch so genug freie Fläche und ansonsten werfen sich doch einen Blick ins Regelwerk:
Neue MNs mit Inselromantik und Schirmchendrink Charme stehen auf der OIK nicht grad um den Block.Wenn denn Bedarf kütt,vertraue ich dem Direktorium,das es darauf auch reagiert. 8)
Zitat:§5 EintragungDas dürfte ihren Einspruch sicher zerstreuen,und seien wir doch ehrlich und realistisch.
3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. 4. Eine Ausnahmegenehmigung zu §5 (3) kann durch das Direktorium ausgesprochen werden.
Neue MNs mit Inselromantik und Schirmchendrink Charme stehen auf der OIK nicht grad um den Block.Wenn denn Bedarf kütt,vertraue ich dem Direktorium,das es darauf auch reagiert. 8)

