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Löschung von Landmassen
#4
Geschätzter Kollege,es gibt auch so genug freie Fläche und ansonsten werfen sich doch einen Blick ins Regelwerk:
Zitat:§5 Eintragung
3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. 4. Eine Ausnahmegenehmigung zu §5 (3) kann durch das Direktorium ausgesprochen werden.
Das dürfte ihren Einspruch sicher zerstreuen,und seien wir doch ehrlich und realistisch.
Neue MNs mit Inselromantik und Schirmchendrink Charme stehen auf der OIK nicht grad um den Block.Wenn denn Bedarf kütt,vertraue ich dem Direktorium,das es darauf auch reagiert. 8)
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Nachrichten in diesem Thema
Löschung von Landmassen - von Inga van Mauritz - 09.07.2016, 14:41
[Kein Betreff] - von Amanda Tapping - 16.07.2016, 16:39
[Kein Betreff] - von Heinrich Wiesenhofer - 25.07.2016, 23:46
[Kein Betreff] - von Amanda Tapping - 25.07.2016, 23:59
[Kein Betreff] - von Attila Saxburger - 26.07.2016, 08:43

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