26.07.2016, 08:43
Ich könnte dem Antrag zustimmen. Jedoch nur unter der Bedingung, dass alle Wasserflächen dann wieder für Neubesiedlungen freigegeben, also entsperrt werden. So würde es für potenzielle Neustaaten einfacher, sich bei Bedarf als Insel eintragen zu lassen. Beschränkt wäre der "Wildwuchs" dann immer noch durch die Absätze 3 und 4 des § 5 des Karftenregelwerks, welche die Genehmigung des Direktoriums für die Besiedlung vetofreier Flächen erfordert. Tja und wenn uns wirklich neue MN auf den Wasserflächen "überfluten" sollten, könnte der Beirat dann immer noch die Wieder-Sperrung der Wasserflächen beschließen.

