11.08.2019, 02:59
Da meine Kollegen mir dies nicht abnehmen, ergeht folgendes Procedere:
Das Verfahren wird hiermit nach § 9 Abs. 1 (b) OIK-Regelwerk eingeleitet.
Widersprüche gegen den obigen Antrag können bis einschließlich 12.09.2019 eingelegt werden.
Das Verfahren wird hiermit nach § 9 Abs. 1 (b) OIK-Regelwerk eingeleitet.
Widersprüche gegen den obigen Antrag können bis einschließlich 12.09.2019 eingelegt werden.

