11.02.2006, 18:17
Zitat: §7 VetorechtSparen Sie sich Ihre Lügen.
1. Staaten, welche ein Territorium im selben Planquadrat wie der Antragsteller oder in einem horizontal, vertikal oder diagonal
angrenzenden Planquadrat besitzen, besitzen bei Eintragungen nach §3 3. b) und Gebietserweiterungen nach §6 1 ein Vetorecht. Des Weiteren besitzt die Kartenkommission
ebenfalls ein Vetorecht.

