18.02.2006, 20:27
Es ist ja nun so, daß das Vetorecht in den Regeln nicht ohne Grund vorgesehen ist - soll es doch verhindern, daß ein Staat, dessen Ausgestaltung z.B. skandinavisch ist, einen thailändisch ausgestalteten Staat vor die Nase gesetzt bekommt. Ebenso verhält es sich, wenn ein Staat an seine Außengrenze ein Gebirge setzt, dies aber im von Staaten, die später eingetragen werden, nicht fortgeführt wird.
Was allerdings passiert, wenn Staaten, die erst einmal eingetragen sind, ihre Ausgestaltung postum ändern? Dieser Fall liegt aktuell bei Cordanien vor: In der neuen Karte des Landes entspringt an der Ostgrenze des Landes ein Fluß - der allerdings auf der anderen Seite, in Valoir, keine Entsprechung findet. Ganz davon abgesehen, daß die Höhen (wahrscheinlich, da keine Höhenmeter angegeben sind) nicht auch nur ansatzweise stimmen. Für diesen Fall sollte es die Möglichkeit geben, postum Veto gegen derartige Dinge einzulegen.
Was allerdings passiert, wenn Staaten, die erst einmal eingetragen sind, ihre Ausgestaltung postum ändern? Dieser Fall liegt aktuell bei Cordanien vor: In der neuen Karte des Landes entspringt an der Ostgrenze des Landes ein Fluß - der allerdings auf der anderen Seite, in Valoir, keine Entsprechung findet. Ganz davon abgesehen, daß die Höhen (wahrscheinlich, da keine Höhenmeter angegeben sind) nicht auch nur ansatzweise stimmen. Für diesen Fall sollte es die Möglichkeit geben, postum Veto gegen derartige Dinge einzulegen.

