06.03.2006, 13:59
Zitat: Bisherige Fassung des Kartenregelwerkes
§6 Gebietserweiterungen
1. Eine Gebietserweiterung ist nur auf freien Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
3. Eine Gebietserweiterung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents oder einer Insel die weit vom Festland entfernt liegt, muss die
Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.
4. Eine Gebietserweiterung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Gebietserweiterung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
Zitat: Neufassung des Kartenregelwerkes
3. Eine Gebietserweiterung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents oder einer Insel die weit vom Festland entfernt liegt, geht das Vetorecht auf die Kartenkommission über.
6. Ein Gebietserweiterung eines Staatsgebietes ist nur auf Sonderantrag und unter Zustimmung der Mehrheit der Delegierten der OIK zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Begründung des Antrages
Schon seit längerer Zeit häufen sich Anträge auf Gebietserweiterungen, die simulatorisch oftmals nicht nachvollziehbar sind und nach meinem persönlichen Empfinden aus politischen Gründen, aber auch aus Jux und Dollerei erfolgten. Auffällig ist dabei, dass die Gebiete, um die das Staatsgebiet erweitert werden soll, oftmals sehr weit weg von der eigentlichen Heimat und in der Nähe von befreundeten, gleichgesinnten Staaten liegen. Was mich zu der Vermutung hinreißen lässt, dass es sich um Absprachen handelt, die sich gegen den Rest der MN-Welt richtet.
Nun, sicherlich rein persönliche Empfindungen, die nicht bewiesen sind und daher meinen Antrag nicht rechtfertigen würden.

Fakt ist das eine Gebietserweiterung immer eine Simulation nach sich zieht oder ziehen sollte, die plausibel darlegt, warum jetzt an anderer Stelle "plötzlich" ein weiteres Stück "Heimatland" liegt. Wenn dem z. B. durch geschichtliche Kolonialisierung Rechnung getragen wird, spricht nichts dagegen. Dahingehend ist dann aber eine Befristung der Erweiterungsmöglichkeit unsinnig. Daher die von mir vorgeschlagene Änderung.

