30.03.2006, 12:56
Zitat:§9 Sperrung von Gebieten für die Besiedlung...
Absatz 3. In einem gesperrten Gebiet ist keine Einzeichnung oder Reservierung möglich.
Dieser Passus...noch expliziter könnte nicht formuliert sein, dass es keine Teil-Sperrungen geben kann...
Man müsste somit das Regelwerk ändern, aber der Antrag selbst geht mit dem derzeitigen Regelwerk nicht konform... meiner Meinung nach... aber ich bin hier nur ein kleines Rädchen und über mich in der Demut, dies nur angemerkt zu haben

