10.04.2006, 12:46
§4 III Kartenregelwerk
"3. Der Antrag auf Gebietseintragung entspricht dem auf Gebietsreserivierung mit der Ausnahme, dass alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzden Planquadrat erstreckt, vor Antragstellung nachweislich und öffentlich über die geplante Antragsstellung zu informieren sind."
Der Antrag müßte also wegen Unvollständigkeit zurückgewiesen werden.
"3. Der Antrag auf Gebietseintragung entspricht dem auf Gebietsreserivierung mit der Ausnahme, dass alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzden Planquadrat erstreckt, vor Antragstellung nachweislich und öffentlich über die geplante Antragsstellung zu informieren sind."
Der Antrag müßte also wegen Unvollständigkeit zurückgewiesen werden.

