11.04.2006, 00:49
Zitat:Original von Nara
§4 III Kartenregelwerk
"3. Der Antrag auf Gebietseintragung entspricht dem auf Gebietsreserivierung mit der Ausnahme, dass alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzden Planquadrat erstreckt, vor Antragstellung nachweislich und öffentlich über die geplante Antragsstellung zu informieren sind."
Der Antrag müßte also wegen Unvollständigkeit zurückgewiesen werden.
Dort steht was von Erweiterung. Das Lesen scheint hier so manchem arg schwer zu fallen.
Es gibt keine Mängel in diesem Antrag laut Regelwerk. Hier sollten einige Direktroiumsmitglieder mal ein wenig auf ihren Ton und ihre Äußerungen achten.
Zitat:Nichtinformation führt aber auch zu Nichtweiterführung des Antrages Augenzwinkern
Diese Äußerung ist absolut indiskutabel. Auch das Direktorium hat das Regelwerk zu beachten.
Und es sollten sich einmal alle Vertreter überlegen, ob sie alle Beiträge mit Kraftausdrücken oder starken adjektiven versehen müssen, die weit über das Ziel hinausschießen.

