21.04.2006, 14:23
Eine neue Verfassung. Das ist das übliche Verfahren.
Und zur Zeit wird über den ausgehängten Entwurf diskutiert...
Zitat:Gesetz über Volksabstimmungen zur Ersetzung der Verfassung nach Art. 57. (G 57)
§ 1 Zweck
Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Ersetzung der Verfassung durch eine Volksabstimmung nach Art. 57 II der Verfassung.
§ 2 Vorverfahren
Bevor eine Volksabstimmung zur Ersetzung der Verfassung durchgeführt werden kann, hat das turanische Volk in einer verfassungsgebenden Versammlung eine neue Verfassung auszuarbeiten, die diese Verfassung ersetzen kann.
Der Entwurf ist vor der Abstimmung wenigstens zwei Wochen öffentlich auszuhängen, damit jeder Bürger Änderungsvorschläge unterbreiten kann. Zu diesen ist Stellung zu nehmen.
§ 3 Durchführung der Abstimmung
Die Regierung ernennt einen Volksabstimmungsleiter. Dieser hat die Volksabstimmung in eigener Verantwortung durchzuführen. Die Volksabstimmung ist geheim, unmittelbar, gleich und allgemein.
Jeder Bürger hat nur eine Stimme.
§ 4 Erfolg
Der Antrag ist erfolgreich, wenn er mindestens die nach Art. 57 II erforderliche Zustimmung erhält.
§ 5 Ausfertigung
Der Entwurf ist vom Präsidenten auszufertigen. Er tritt einen Monat nach Verkündung im Föderationsgesetzblatt in Kraft.
Und zur Zeit wird über den ausgehängten Entwurf diskutiert...

