01.05.2006, 10:44
Nach meinem Verständnis ist eine Vorraussetzung für eine Eintragung nur, was auch als solche im Kartenregelwerk steht. Und nach diesem sind die Vorraussetzungen zur Zeit:
Dies definiert im Übrigen prinzipiell, welchen Anforderung die Website entsprechen muss: Sie muss ein Bekenntnis zur Virtualität und Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner enthalten. Beides kann durchaus auch bei einem Forum der Fall sein. Paragraph 4 trägt den Titel "Antragsstellung" und kann insofern nur die Form von Anträgen regeln, nicht aber weitere Vorraussetzungen für eine Eintragung.
Zitat:3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite auf denen allgemeine Informationen sowie
Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
Dies definiert im Übrigen prinzipiell, welchen Anforderung die Website entsprechen muss: Sie muss ein Bekenntnis zur Virtualität und Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner enthalten. Beides kann durchaus auch bei einem Forum der Fall sein. Paragraph 4 trägt den Titel "Antragsstellung" und kann insofern nur die Form von Anträgen regeln, nicht aber weitere Vorraussetzungen für eine Eintragung.

