05.05.2006, 12:21
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Aus den Statuten der OIK kann ich erstmal keine Verpflichtung zur Festlegung einer Fläche erkennen. Warum muss das Ihrer Meinung nach jetzt Teil des Antrags sein?
Hat er nicht gesagt. Aber das Nichtvorhandensein einer Flächenangabe ist sicherlich kein (unzulässiger) politischer Vetogrund. Wenn Futuna die Nichteinlegung eines Vetos also davon abhängig macht, ist das m.E. Futunas gutes Recht und, ich füge hinzu, ein m.E. auch gut nachvollziehbares Kriterium.

