17.05.2006, 16:12
Zitat:Original von Faantir Gried
Kann als Diskussionsthread doch bleiben. Wo ist denn der Aktivitätsbeweis von 30 Tagen ununterbrochener Aktivität?
3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
Hier steht nichts explizit von absolut ununterbrochen, oder interpretiere ich das falsch

