18.05.2006, 16:00
Ohne die Sachlage genau zu kennen muss ich Faantir Gried Recht geben, wenn es so stimmt, wie er sagt.
Wenn als Bedingung das 30-tätige Bestehen festgelegt wurde ist dies auch einzuhalten und die Nachweisung dessen erforderlich.
Wenn als Bedingung das 30-tätige Bestehen festgelegt wurde ist dies auch einzuhalten und die Nachweisung dessen erforderlich.

