18.05.2006, 16:31
Zitat:Original von Andreas LentzDiese Regelung steht auch überhaupt nicht zur Disposition. Nur trifft halt die Entscheidung darüber, ob dieses Kriterium erfüllt ist, ausschließlich und mit voller Kompetenz das gewählte Direktorium. Nachfragen, wie dieses zu seiner Einschätzung gekommen ist, kann man selbstverständlich immer, nur im Kartenantragsverfahren einen "Protest" zu erfinden um seiner Nachfrage scheinbar zusätzliches Gewicht beimessen zu wollen, halte ich für regelwidrig und abzulehnen.
In dem Fall muss ich Faantir Gried Recht geben.
Wenn als Bedingung das 30-tätige Bestehen festgelegt wurde ist dies auch einzuhalten und die Nachweisung dessen erforderlich.

