22.05.2006, 18:43
Zitat:Original von Stanislav GoldmannKorrekt. Wenn er die topographische, politische oder wasauchimmer Karten privat zeichnet, muss er diese nicht öffentlich machen. Aber als offizieller Kartograph müsste er die offizielle Karte zugänglich machen.
Die OIK als Organisation kann aber keinem Einzelnen hier das Recht an der OIK-Karte abtreten! Ein Unding! Die Karte gehört natürlich der Organisation als Ganzes! Dann gehört der Kartograph gefeuert, wenn er damit nicht einverstanden ist ...

