23.05.2006, 01:21
Will hier jemand eine RL-rechtliche Diskussion führen? Ich hoffe doch wohl nicht.
IVL ist m.E. die Sache ziemlich klar. Herr zu Grimmberg kann sich privat so viele Karten basteln, wie er mag. Die Karte aber, die er in seiner Eigenschaft als Kartograph für die OIK - und übrigens auch unter deren Namen - veröffentlicht, muss der OIK auch zugänglich sein, und zwar auch als Quelldatei.
Das ändert nichts daran, dass es sein Werk ist - aber die OIK hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht.
IVL ist m.E. die Sache ziemlich klar. Herr zu Grimmberg kann sich privat so viele Karten basteln, wie er mag. Die Karte aber, die er in seiner Eigenschaft als Kartograph für die OIK - und übrigens auch unter deren Namen - veröffentlicht, muss der OIK auch zugänglich sein, und zwar auch als Quelldatei.
Das ändert nichts daran, dass es sein Werk ist - aber die OIK hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht.

