30.05.2006, 23:46
Ich finde es gut, dass wir mal äußern, was man unter "Aktivität" im Sinne der Regeln der OIK verstehen sollte, möchte aber auch nicht, dass diese Definition ansich im Regelwerk aufgenommen wird, da sie einengt.
Vielmehr fände ich es gut, wenn eine Antragsablehnung wegen Nichtaktivität erfolgen soll, wenn das Direktorium seine Entscheidung näher begründet, so dass man die Möglichkeit hat, das zu überprüfen und ggf. Einspruch dagegen einlegen kann. Schließlich sollte es unser aller Recht auf Entscheidung sein und wir auch alle die Verantwortung dafür tragen, was mit der OIK geschieht.
Vielmehr fände ich es gut, wenn eine Antragsablehnung wegen Nichtaktivität erfolgen soll, wenn das Direktorium seine Entscheidung näher begründet, so dass man die Möglichkeit hat, das zu überprüfen und ggf. Einspruch dagegen einlegen kann. Schließlich sollte es unser aller Recht auf Entscheidung sein und wir auch alle die Verantwortung dafür tragen, was mit der OIK geschieht.

