06.06.2006, 22:22
Und Gott sprach zu den Menschen:
Zitat:GANZ GEHEIME RÜCKVERSICHERUNGSACTE ZWISCHEN DEN KÖNIGREICHEN FORLINDON, XXXXXX, STAUFFEN UND TAUROGGEN
-ALLGEMEINES-
§ 1 Aus ihrer Verantwortung vor ihren Völkern, Reichen und Häusern heraus, haben die Monarchen des Königreichs Forlindon, Seine Majestät Markus Manfred IX.; des XXXXXX XXXXXX, Seine Majestät XXXXXX XXXXXX; des Königreichs Stauffen, Seine Majestät Wilhelm VI. und des Königreichs Tauroggen, Seine Majestät Friedrich III., sich nach langen und intensiven Consultationen entschieden, diese geheime Acte geltend für alle Regierungen und Rechtsnachfolger der Genannten, zur Sicherung von Frieden und Freiheit zu unterzeichnen.
§ 2 Die gesamte Acte bleibet streng geheim und unter strengstem Verschluß vor allem Auswärtigen und ist fürderhin allen genannten Landen nur noch dem engsten Kreise der Staatsführung und der Außenpolitik einsehbar.
§ 3 Diese Acte dient zur gegenseitigen Sicherung der staatlichen Integrität der unterzeichnenden Partner und darf erst im Falle des Eintretens einer Situation da der Vertrag zur Geltung kommt, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
- INHALT -
§ 4 Sollte eine oder mehrere der Unterzeichnerstaaten unprovoziert Opfer eines militairischen oder para-militairischen Angriffes eines der Staaten der sogenannten "Vereinigten Communistischen Liga" (VKL) oder einem verbündeten oder unterthanen Staat dieses Conglomerates oder aber einer von jenem Conglomerate initiierten wie auch immer gearteten Bewegung werden, welche es sich zum Ziele gesetzt hat die staatliche Existenz einer der Unterzeichnerstaaten zu enden, werden, sind die übrigen Vertragspartner verpflichtet, dem Angegriffenen jede Form von diplomatischen und militairischen Beistand zu leisten, den zu Entbieten ihm möglich ist.
§ 5 Als Angriffe auf die staatliche Integrität gelten nach § 4 sowohl auf eine offene Kriegserklärung folgende Übergriffe auf Territorium oder sonstigen Besitzständen eines Staates, sowie die Eröffnung eines Bürgerkrieges in einem der Vertragspartnerstaaten.
§ 6 Sobald die akute Gefahr abgewehrt ist sind sämtliche Vertragspartnerstaaten zu consultieren und das weitere gemeinsame Vorgehen ist zu beraten.
- Gültigkeit -
§ 7 Dieser Contract wird auf ein Jahr hin geschlossen.
§ 8 Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
§ 9 Sollte einer der Vertragspartner wider diesen Contract verstoßen so obliege es Gott dem Allmächtigen ihn für diese Ehr- und Treulosigkeit zu strafen. Die anderen vertragspartner sollen derweilen um die Bestimmungen dieser Acte weiterhin erfüllen zu können, die Partizipation des hinaustretenden Vertrragspartners nicht nach außen tragen.

