12.06.2006, 17:55
Zitat:Original von Faantir GriedZ.B. die Einzeichnung und Zulassung eines Delegierten, und damit die de facto Anerkennung der VR fällt in den Bereich der OIK.
Ich frage mich nur, warum die OIK sich da einmischen sollte, hier interessiert doch nur die Karte!

