18.06.2006, 14:43
Zitat:
Vizedirektor für Kartenanträge
Kartographiebüro der OIK
Betr: Antrag auf Gebietsverkleinerung
Euer Majestät,
Ihrem Antrag wird in analoger Anwendung der Regeln für Gebietserweiterungen stattgegeben, das Verfahren wird eröffnet, wir bitten, die Verzögerung zu entschuldigen.
Ein Veto erscheint hier allerdings als reine Schickane, und wird deshalb vom Direktorium als nicht notwendig erachtet.
Die Gebietsverkleinerung ist somit rechtskräftig.
gez.
von Kurland
OIK-Vizedirektor für Kartenanträge


![[Bild: oikbrief.gif]](http://www.koenigreich-noeresund.de/oik/oikbrief.gif)