19.06.2006, 18:23
Ich möchte folgende Änderungsvorschläge für § 6 zur Diskussion stellen:
Zitat:Vorschlag 1
§6 Gebietsveränderungen
1. Eine Gebietserweiterung ist nur auf freien Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietserweiterung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents oder einer Insel die weit vom Festland entfernt liegt, muss die Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.
3. Eine Gebietserweiterung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
4. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
5. Ein Gebietserweiterung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
6. Eine Gebietsverkleinerung ist ohne weiteres auf Antrag möglich.
Zitat:Vorschlag 2
§6 Gebietsveränderungen
1. Eine Gebietsveränderung ist nur auf freien oder eigenen Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents oder einer Insel die weit vom Festland entfernt liegt, muss die Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.
3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht der Kartenkommission nach § 7 bleibt unberührt.
4. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

