22.06.2006, 23:32
Zitat:Original von Matt SuchardDann tu das mal
Zitat:Original von Oberster Hirte
Einfacher Verwaltungsakt? Gibt es hier Verwaltungsakte? Wie sind sie definiert? Kennst du die Merkmale eines Verwaltungsaktes?
Hoffe ich doch...schreibe in drei Wochen Prüfung in öffentliches Recht - und bin dann Gott sei Dank auch endgültig fertig mit Recht.
Ein Verwaltungsakt ist meines Wissens eine Maßnahme einer Behörde (OIK) auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (Regelwerk) zur Regelung (Abwicklung des Antrages) eines Einzelfalles (individueller Antrag) mit Außenwirkung (Einzeichnung).
Dann kann man natürlich einteilen in belastende (Ablehnung) und begünstigende (Annahme) VAs. Aber mit rl - Recht kommt man hier eigentlich nicht weiter, da es ja nicht auf die MNs anwendbar ist. Zumindest sollte es nicht so sein.
Kann auch total daneben liegen. Habe ja wie gesagt noch drei Wochen zum Lernen.

Behörde (OIK) ist ja nicht sooo die Begründung

Ist die OIK eine Behörde im Verwaltungssinne? Ist eine Einzeichnung wirklich Außenwirkung? Ist es eine Maßnahme?

